16.01.2017
Informatik-Kolloquium
Im Wintersemester 2016/2017 findet der folgende Vortrag statt:
Montag, 16. Januar 2017, 16.15 Uhr, Turing-Hörsaal
Johannes Nehlsen, Universität Würzburg, Rechenzentrum, Stabsstelle "IT-Recht, Lizenzmanagement, E-Procurement"
IT-Sicherheit im (scheinbar) Privaten: Was muss ich rechtlich beachten?
Fast täglich sind IT-Sicherheitsvorfälle in den Nachrichten. Die Politik übt sich in Aktionismus rechtliche Rahmenbedingungen für IT-Sicherheit zu schaffen. In der Regel trifft die neue Regulierung aber nur Atomkraftwerke oder Internetriesen. Die Frage welche Verantwortung eine jede und ein jeder in seinem privaten Umfeld zu tragen hat bleibt unbeantwortet.
Doch die Stimmen aus der Politik werden lauter. Erst kürzlich sprach Innenminister Thomas de Maizière vom Mythos des "armen Nutzers". Auch könnten viele User ihre Geräte perfekt bedienen und dürften daher nicht aus der Verantwortung für die IT-Sicherheit entlassen werden. Es steht die Forderung nach Schadenersatzanspruch bei IT-Sicherheitsversagen im Raum.
Der Vortag möchte aufzeigen, wo dieser Schadensersatzanspruch bereits jetzt für jeden besteht. Es wird ein Blick geworfen auf:
- Vertragliche Pflichten zu IT-Sicherheit
- Haftungsrisiken auf Facebook oder für das eigene Blog
- IT-Sicherheit als Verkehrssicherungspflicht
- Mitverschulden wegen mangelhafter IT-Sicherheit