FAQ
Q: Sind Vorkenntnisse aus der Informatik notwendig?
A: Nein, es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Wir empfehlen die Teilnahme am MINT-Vorkurs "Programmierung", der sich primär an Studieneinsteiger in den Informatik-Studiengängen richtet. Im Programmiervorkurs werden die Grundzüge der objektorientierten Programmierung in der Sprache Java vermittelt. Im MINT-Vorkurs "Mathematik" werden Grundbegriffe und grundlegende Beweismethoden der Mathematik geübt, wiederholt bzw. erlernt.
Q: In welche Bereiche ist das Studium aufgeteilt?
A: Es gibt einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich. Im Pflichtbereich sind die Module vorgegeben und umfassen 115 ECTS-Punkte. Im Wahlpflichbereich werden 35-ECTS Punkte erworben und die Module können hier aus den unterschiedlichen Vertiefungen gewählt werden.
Q: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Bachelorstudium "Künstliche Intelligenz und Data Science" aufnehmen zu können?
A: Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudium ist der Nachweis der allgemeinen oder der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung). Ansonsten gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Allerdings werden ein verstärktes, in die Tiefe gehendes Interesse am Umgang mit informatischen Strukturen und Problemstellungen sowie solide Kenntnisse der englischen Sprache sehr empfohlen.
Q: Wann kann ich das Bachelorstudium aufnehmen? Wo, wie und bis zu welchem Datum kann ich mich bewerben?
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Die Einschreibung geht komplett online unter Beachtung der Fristen zur Einschreibung.
Q: Wie ist der Studiengang aufgebaut? Welche Bereiche gibt es? Welche Module kann ich wählen?
Es gibt einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich. Im Pflichtbereich sind die Module vorgegeben und umfassen 115 ECTS-Punkte.
- Künstliche Intelligenz und Data Science (Erwerb von 70 ECTS)
- Informatik (Erwerb von 20 ECTS)
- Mathematik (Erwerb von 25 ECTS)
Im Wahlpflichbereich werden 35 ECTS Punkte erworben und die Module können hier aus dem zu den Bereich gehörigen Modulen ausgewählt werden. Hier stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
- Künstliche Intelligenz und Data Science. In diesem Bereich müssen 15 ECTS erworben werden.
- Informatik. Hier müssen 10-20 ECTS aus einer Reihe verfügbarer Veranstaltungen erworben werden.
- Zusätzlich können bis zu 10 ECTS aus einer Reihe von Anwendungsfächern eingebracht werden.
Darüber hinaus gibt es noch die folgenden Bereiche:
- Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (Erwerb von 15 ECTS): Seminar "Ausgewählte Themen der
Künstlichen Intelligenz und Data Science", Projektworkshop zu Künstliche Intelligenz und Data Science, sowie die Projektvorstellung - Allgemeiner Schlüsselqualifikationsbereich (ASQ, Erwerb von 5 ECTS aus dem allgemeinen ASQ-Pool sowie durch Tutorentätigkeit)
- Abschlussbereich (Erwerb von 10 ECTS): Bachelor-Thesis
Die zur Verfügung stehenden Module in den Bereichen finden sich im Modulhandbuch und im WueStudy-Vorlesungsverzeichnis.
Q: Welche Module und Veranstaltungen kann ich belegen?
A: Die Übersicht über alle Module, die Sie in dem Studiengang belegen können, finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen (FSB)). Bitte beachten Sie, dass Sie nur an den Prüfungen teilnehmen können, welche auch Bestandteil Ihrer FSB sind. Ergänzt werden die FSB im Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen durch den sog. "Pool an Allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ-Pool)". Auch für den ASQ-Pool gilt, dass Sie nur die dort gelisteten Module als ASQ einbringen dürfen.
Q: Welche Module muss ich und welche Module kann ich einbringen?
A: Siehe "Bereiche des Studiengangs" in den FAQ.
Q: Muss ich mich zu den Veranstaltungen anmelden?
A: Diese Frage ist nicht klar zu beantworten. Typischerweise brauchen Sie sich nicht für die Vorlesungen anzumelden. Für Seminare, Praktika und tw. auch Übungen ist oft eine Anmeldung notwendig. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig zu jedem einzelnen Modul, ob die Lehrstühle auf ihren jeweiligen Internetseiten oder in WueCampus die Informationen zur Anmeldung dezentral vorhalten.
Q: Muss ich mich zu Prüfungen anmelden?
A: Ja, Sie müssen sich fristgerecht zu den Prüfungen in WueStudy anmelden. Beachten Sie die Anmeldefristen für die Prüfungen, die in WueStudy angegeben sind!
Q: Was ist WueStudy? Was ist WueCampus?
A: WueStudy führt Sie gut organisiert durch Prüfungen, Veranstaltungen: Infos zu WueStudy.
WueCampus ist die universitätsweite Lernplattform, die der (digitalen) Bereitstellung von Lerninhalten, der Organisation von Lerneinheiten und Lernvorgängen und als Kommunikationsplattform dient: Erste Hilfe zu WueCampus.
Q: Was ist die GOP?
A: Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) ist ganz allgemein eine im Verlauf der ersten Semester vorgesehene Prüfung, die frühzeitig die Eignung der Kandidaten für das jeweilige Studium feststellen soll. Im Studienfach Künstliche Intelligenz und Data Science wird ebenfalls eine GOP durchgeführt. Sie müssen zum Ende des ersten Fachsemesters 15 ECTS-Punkte aus den folgenden Modulen erreichen:
- Algorithmen, KI und Data Science 1 (10-I-AKIDS1)
- Algorithmen, KI und Data Science 2 (10-I-AKIDS2)
- Programmierpraktikum für Künstliche Intelligenz und Data Science (10-I-PP-KIDS)
- Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
- Einführung in die Mensch-Computer-Interaktion (10-I-MCS)
- Datenbanken (10-I-DB)
- Softwaretechnik für Künstliche Intelligenz und Data Science (10-I-ST-KIDS)
- Mathematik für Künstliche Intelligenz und Data Science 1 (10-M-KIDS1)
- Mathematik für Künstliche Intelligenz und Data Science 2 (10-M-KIDS2)
Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des zweiten Fachsemesters die 15-ECTS Punkte aus den obigen Modulen erreicht sind. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs führt.
Q: Was ist die KOP?
A: Im Studienfach Künstliche Intelligenz und Data Science wird eine Kontrollprüfung (KOP) durchgeführt. Sie müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den Modulen der GOP sowie Mathematik für Künstliche Intelligenz und Data Science 3 (10-M-KIDS3) erreichen.
Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die KOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem Sie bis zum Ende des dritten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus obigen Modulen erreichen. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die KOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs.
Q: Wie oft darf ich eine Prüfungen wiederholen?
A: Die Prüfungen zu nicht belegten und bestandenen Modulen können Sie beliebig oft wiederholen. Allerdings sind die GOP und KOP erfolgreich zu absolvieren. Eine Ausnahme ist die Bachelorthesis: Eine nicht bestandene Thesis kann nur einmal wiederholt werden.
Das Studienfach Informatik und Nachhaltigkeit hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. Haben Sie die entsprechende Punktzahl von 180 ECTS nicht innerhalb zweier Fachsemester nach dem Ende der Regelstudienzeit von 6 Semestern erworben und gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Bachelor-Studium als erstmals nicht bestanden. Haben Sie auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen ECTS-Punkte erworben und gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Bachelor-Studium als endgültig nicht bestanden. Die genauen Informationen finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO).
Q: Darf ich bereits bestandene Prüfungen wiederholen?
A: Es ist nicht möglich, bereits bestandene Prüfungen zwecks Notenverbesserung zu wiederholen.
Q: Was passiert, wenn ich an Prüfungstagen krank bin?
A: Wenn in Ihrem aktuellen Semester die GOP (Ende des 2. Fachsemesters) bzw. KOP (Ende des 3. Fachsemesters) durchgeführt wird und Sie wegen Krankheit an einer Modulprüfung, die für die GOP bzw. KOP relevant ist, nicht teilnehmen können, dann kann durch ein amtsärztliches Attest die GOP bzw. KOP um ein Semester verschoben werden. Ein amtsärztliches Attest kann nur von einem Amtsarzt ausgestellt werden. Ein Amtsarzt kann ein Attest nicht nachträglich ausstellen.
Für sonstige Prüfungen ist es nicht nötig, eine Bescheinigung über Krankheit am Prüfungstag einzureichen, da es keine Unterscheidung zwischen Nichterscheinen und Fehlen wegen Krankheit gibt. Sie können diese Prüfung dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut ablegen.
Q: Wie erhalte ich einen Nachteilsausgleich?
A: Ein Nachteilsausgleich im Studium ist eine Maßnahme, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausbalanciert. Alle Informationen und Anträge zum Nachteilsausgleich an der JMU werden jetzt auf den Internetseiten der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) und des Prüfungsamtes zur Verfügung gestellt.
Q: Wie werde ich Tutor/Tutorin und wie kann ich diese Tutorientätigkeit einbringen?
A: Es können maximal 3 Tutorientätigkeiten (je 2 ECTS-Punkte) im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen eingebracht werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte jeweils direkt an den für das zugehörige Modul verantwortlichen Lehrstuhl.
Q: Was ist bei der Bachelorthesis zu beachten? Wie bekomme ich ein Thema?
A: Für die Bachelor-Thesis werden 10 ECTS-Punkte vergeben. Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen. Die Lehrstühle bieten ganz unterschiedliche Themen an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte jeweils direkt an den Lehrstuhl.
Q: Wie melde ich die Bachelorthesis an und welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
A: Das Thema kann erst zu dem Zeitpunkt an den Prüfling zugeteilt werden, zu welchem dieser insgesamt im Bachelor-Studiengang Informatik und Nachhaltigkeit mindestens 85 ECTS-Punkte aus Modulen des Pflicht- und/oder Wahlpflichtbereiches bzw. aus dem Bereich der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen erworben hat. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit besprechen Sie sich bitte zuerst mit den Lehrstühlen. Die Formulare zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Q: Kann vor der Immatrikulation eine Einschätzung gegeben werden, welche Leistungen anerkannt werden? Ich möchte in den Studiengang "Künstliche Intelligenz und Data Science" wechseln, habe aber bereits ein anderes Studium angefangen.
A: Eine verbindliche Einschätzung (= Anerkennung) ist erst nach Immatrikulation durch den Prüfungsausschuss möglich. Eine persönliche, unverbindliche Einschätzung kann die Fachstudienberatung geben. Dazu am besten der Fachstudienberatung eine Liste zukommen lassen, welche Module des bisherigen Studiengangs zu den Modulen des Studiengangs "Informatik und Nachhaltigkeit" passen (s. Modulhandbuch).
Q: Ich möchte meinen Studiengang an der JMU wechseln. Was muss ich dazu tun?
A: Sie finden die Informationen auf der Seite "Studiengang- und Studienfachwechsel" der Studierendenkanzlei.
Q: Wer ist für Anerkennung zuständig?
A: Den Antrag für die Anrechnung von Leistungen finden Sie auf den der Seite "Anrechnungen von Leistungen" des Prüfungsamtes der Uni Würzburg.
Q: Wo finde ich Informationen zum Auslandsaufenthalt/-studium?
A: Informationen zum Auslandssemester und finanzieller Förderung finden Sie auf der Seite "Auslandsstudium" des Instituts für Informatik.
Q: Wie beantrage ich ein Urlaubssemester? Welche Voraussetzungen sind dazu nötig?
A: Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semester vom Studium beurlaubt werden. Wichtige Hinweise und entsprechende Formulare finden Sie auf der Seite "Beurlaubung" der Studierendenkanzlei.
Q: Kann ich ein Doppelstudium aufnehmen, um neben Künstliche Intelligenz und Data Science noch einen anderen Studiengang zu studieren?
A: Informationen zum Doppelstudium sind auf der Webseite "Doppelstudium" der Studierendenkanzlei einzusehen.
Q: Kann ich den Bachelor Künstliche Intelligenz und Data Science in Teilzeit studieren?
A: Der Studiengang wird als Vollzeitstudiengang angeboten und ist nicht in Teilzeit studierbar, siehe "Teilzeitstudium an der Uni Würzburg".
Q: Ich möchte den Informatik-Master im Anschluss studieren. Ist das möglich?
A: Ja, der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiums „Künstliche Intelligenz und Data Science“ qualifiziert für die Master-Studiengänge „Informatik“ und "eXtended Artificial Intelligence". Für den Master Informatik sind die Zugangsvoraussetzungen: 25 ECTS Punkte aus dem Bereich der Mathematik und theoretischen Informatik (Mathematik 1, Mathematik 2, Graphen und diskrete Optimierung); mindestens 100 ECTS Punkte im Bereich der mathematischen und informatischen Grundlagen; eine Abschlussarbeit (mindestens 10 ECTS Punkte).