Gymnasium
Studienverlaufsplan (FSB 2015)
Studienverlaufspläne sind Orientierungshilfen zur Gliederung des Studiums. Die Anordnung der Module richtet sich dabei sowohl nach inhaltlichen Fragen als auch nach formalen Aspekten. Dazu gehört unter anderem eine möglichst gleichmäßige Belastung über die Semester hinweg. Auch gehen Studienverlaufspläne in die Vorlesungsplanung ein, d.h. wer auf Grundlage des Studienverlaufsplans studiert sollte wenige oder keine Probleme mit der Überschneidung von Veranstaltungen haben.
Für Sie sind Studienverlaufspläne jedoch nicht verbindlich. So können Sie z.B. Veranstaltungen vorziehen, um in einer späteren Studienphase mehr Zeit für die Hausarbeit oder das Staatsexamen zu haben. Auch dürften Sie die Reihenfolge von zwei Veranstaltungen tauschen, wenn dies besser in Ihren Stundenplan passt. Beachten Sie jedoch, dass sich daraus u.U. zeitliche Überschneidungen in späteren Semestern ergeben können und dass für das Softwarepraktikum zuvor das Modul Algorithmen und Datenstruktur, das Modul Softwaretechnik und das Programmierpraktikum absolviert sein muss.
Nachfolgend sehen Sie den Studienverlaufsplan für Ihr Studium der Informatik als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt am Gymnasium (Studienbeginn i.d.R. ab WS 2015/16):
Sem. | Kürzel | Veranstaltung | SWS | ECTS |
---|---|---|---|---|
1. | Vorkurs Informatik (empfohlen) | - | - | |
EinP | Grundlagen der Programmierung (Einführung in die Programmierung) | 2+2 | 5 | |
DB | Datenbanken Empfehlung: Tausch mit Algorithmen und Datenstrukturen (s.u.) | 2+2 | 5 | |
DDI1 | Didaktik der Informatik I | 2+2 | s.u. | |
2. | ST | Softwaretechnik | 4+2 | 10 |
DDI1 | Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sicht | 2 | 6 | |
3. | ADS | Algorithmen und Datenstrukturen Empfehlung: Tausch mit Datenbanken (s.u.) | 4+2 | 10 |
4. | RAK | Rechnerarchitektur (Wahlpflichtbereich Technische Informatik II) | 2+2 | 5 |
Wahlpflichtveranstaltung | 5 | |||
DDI2 | Didaktik der Informatik 2 | 2+2 | 4 | |
5. | PP | Programmierpraktikum | 6 | 10 |
SBFD-GY | Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum Informatik | 2+4 | 4 | |
Veranstaltung aus dem freien Bereich | 3 | |||
6. | Wahlpflichtveranstaltung | 5 | ||
HA-GY | Hausarbeit Informatik | 10 | ||
Veranstaltung aus dem freien Bereich | 4 | |||
7. | SWP | Softwarepraktikum | 6 | 10 |
REP | Repetitorium (1. Hälfte) | 2 | s.u. | |
Veranstaltung aus dem freien Bereich | 3 | |||
8. | TIV | Theoretische Informatik | 4 | 5 |
TIT | Tutorium Theoretische Informatik | 2 | 5 | |
REP | Repetitorium (2. Hälfte) | 2 | 4 | |
Veranstaltung aus dem freien Bereich | 4 | |||
9. | TEI1 | Technische Informatik I (Betriebssysteme) | 2+2 | 5 |
Wahlpflichtveranstaltung | 8 |
Empfehlung zum Studienverlaufsplan
Abweichend vom offiziellen Studienverlaufsplan wird empfohlen das Modul "Algorithmen und Datenstrukturen" im 1. Semester zu belegen und das Modul "Datenbanken" auf später (z. B. auf das 3. Semester) zu verschieben. Diese Reihenfolge ist inhaltlich sinnvoller - führt aber zu einer erhöhten Belastung im 1. Semester.
In Folge dieses Tausches gewinnen Sie zudem im 3. Semester Freiraum, der es ermöglicht das Programmierpraktikum und das darauf aufbauende Softwarepraktikum vorzuziehen.
Kontrollprüfung
Im Fach Informatik wird am Ende des 2. Fachsemesters eine Kontrollprüfung durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind von den Studierenden 10 ECTS-Punkte aus den Modulen 10-I-EinP „Einführung in die Programmierung“, 10-I-DB „Datenbanken“, 10-I-ST „Softwaretechnik“, 10-I-ADS „Algorithmen und Datenstrukturen“ und 10-I-DDI1 „Didaktik der Informatik I“ gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen.
Im Falle des Nichterreichens besteht zum Ende des 3. Fachsemesters die erneute Chance des Nachweises der Kontrollprüfung. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so führt dies (leider) zum endgültigen Nichtbestehen des Fachs Informatik als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien führt.
Diese Hinweise wurden mit entsprechender Sorgfalt zusammengestellt. Bei abweichenden Aussagen gelten die LPO I, die LASPO bzw. die FSB in der jeweils gültigen Fassung.