Gymnasium (Erweiterung)
Erweiterungsprüfung (Gymnasium)
Altes Lehramt (LPO vom 7. Nov. 2002)
Gem. § 72a LPO I entfallen für Studierende mit Erweiterungsfach Informatik einige der fachlichen bzw. fachdidaktischen Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung. Als Zulassungsvoraussetzungen verbleiben jedoch
- das Programmierpraktikum,
- das Praktikum zur Entwicklung eines größeren Softwareprodukts und
- das Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sicht.
Im Fall einer nachträglichen Erweiterung ist nur das Praktikum zur Entwicklung eines größeren Softwareprodukts als Zulassungsvoraussetzung zu erbringen.
Alle genannten Praktika werden an der Universität Würzburg nur noch in ihrer modularisierten Form angeboten. Das Programmierpraktikum und das Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sicht entsprechen den gleichnamigen Modulen 10-I-PP bzw. 10-I-DPAI. Das Praktikum zur Entwicklung eines größeren Softwareprodukts entspricht an der Universität Würzburg dem Modul Softwarepraktikum (10-I-SWP). Bitte sprechen Sie zu Beginn der Veranstaltung den jeweiligen Dozenten darauf an, dass Sie noch einen gedruckten Leistungsnachweis benötigen.
Neues Lehramt (LPO vom 13. März 2008)
Gem. § 69 LPO I entfallen für Studierende mit Erweiterungsfach Informatik einige der fachlichen bzw. fachdidaktischen Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung. Als Zulassungsvoraussetzungen verbleiben jedoch der Nachweis von
- mindestens 10 Leistungspunkten aus dem Gebiet der Technischen Informatik und
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines größeren Softwaresystems.
An der Universität Würzburg eignen sich die Module Rechenanlagen (10-I-RAL, 10 LP), Informationsübertragung (10-I-IÜ, 10 LP), Betriebssysteme (10-I-BS, 5 LP) und Rechnerarchitektur (10-I-RAK, 5 LP) als Nachweise aus dem Gebiet der Technischen Informatik. Bitte sprechen Sie zu Beginn der Veranstaltung den jeweiligen Dozenten darauf an, dass Sie noch einen gedruckten Leistungsnachweis benötigen.
Das Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines größeren Softwaresystems entspricht dem Modul Softwarepraktikum (10-I-SWP), wobei die Modulvoraussetzungen im Sinne der LPO entfallen. Bitte sprechen Sie zu Beginn der Veranstaltung den jeweiligen Dozenten darauf an, dass Sie noch einen gedruckten Leistungsnachweis benötigen.
Diese Hinweise wurden mit entsprechender Sorgfalt zusammengestellt. Bei abweichenden Aussagen gelten die LPO I, die LASPO bzw. die FSB in der jeweils gültigen Fassung.