Realschule (Erweiterung)
Erweiterung Informatik für das Lehramt an Realschulen (LPO vom 13. März 2008)
Das Studium einer Fächerverbindung im Lehramt an Realschulen kann das Studium der Informatik als drittes Unterrichtsfach erweitert werden (LPO I vom 7. Nov. 2002, § 39, Abs. 2). Gem. § 49 ist dann als Zulassungsvoraussetzung für die Erweiterungsprüfung im Fach Informatik nur der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines Softwaresystems zu erbringen.
Dieses Praktikum entspricht an der Universität Würzburg dem Modul Softwarepraktikum (10-I-SWP), wobei die Modulvoraussetzungen im Sinne der LPO entfallen. Bitte sprechen Sie zu Beginn der Veranstaltung den jeweiligen Dozenten darauf an, dass Sie einen gedruckten Leistungsnachweis benötigen.
Erweiterung im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
Im Rahmen von BAYERN DIGITAL II organisiert das Kultusministerium eine Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte an der Realschule, die unter anderem an der Universität Würzburg angeboten wird. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in speziellen Kursen auf die Ablegung der Staatsprüfung vorbereitet.
Diese Hinweise wurden mit entsprechender Sorgfalt zusammengestellt. Bei abweichenden Aussagen gelten die LPO I, die LASPO bzw. die FSB in der jeweils gültigen Fassung.