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Institut für Informatik

FAQ Outgoing

Je nach individuellen Situationen und Zielsetzungen bieten sich verschiedene Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte während des Studiums an. 

  • Um ECTS durch Kursbelegungen/Prüfungen an einer ausländischen Universität sammeln zu können, muss man vor Ort eingeschrieben sein. Verschiedene Partnerschaftsprogramme unterstützen derartige Auslandserfahrungen. Bei einigen dieser Partnerschaften ist der Austausch von Studierenden mit Studiengebührenerlass Bestandteil der Kooperation. Bspw. werden durch TASSEP die Studiengebühren verschiedener nordamerikanischer Universitäten erlassen und Erasmus stellt für ein Studium an verschiedenen europäischen Partneruniversitäten zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Rahmen des Erasmus+-Programms gibt es verscheidene Möglichkeiten für zusätzliche Finanzierungen ("Top-up"), bspw. für Studierende mit Kind, mit Behinderung oder für grünes Reisen. Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit dem International Students Office.Einen aktuellen Überblick über die Partnerprogramme der JMU und ihrer verschiedenen Studienprogramme gibt das International Office.
  • Alternativ kann man sich den Auslandsaufenthalt als sogenannter "Free Mover" selbstständig organisieren. Dabei ist zu beachten, dass sowohl der finanzielle als auch der organisatorische Aufwand sehr viel höher sind. Beispielsweise müssen ggf. anfallende Studiengebühren selbst getragen werden. Eine finanzielle Förderung zu finden, ist als "Free Mover" deutlich aufwendiger und schwieriger. Auch in diesem Fall ist ein Learning Agreement mit dem jeweiligen Fachkoordinator des Studiengangs abzuschließen (siehe FAQ -> Learning Agreement). Weitere Informationen kann das International Office geben.
  • Mit namhaften Wissenschaftlern/innen und Forschungsgruppen im Ausland zu arbeiten kann bspw. im Rahmen der eigenen Abschlussarbeit sehr vorteilhaft sein. Dafür muss man im Normalfall auch nicht an der Zieluniversität eingeschrieben sein. Dafür müsste im Vorfeld ein Betreuer an der JMU gewonnen und logistische Maßnahmen ergriffen werden (bspw. Auslandskrankenversicherung, Visum,...). 
  • Im Rahmen von ERASMUS+ können Praktika innerhalb der EU gefördert werden. Ein Praktikum kann dabei eigenständig oder in Kombination mit einem ERASMUS-Studienaufenthalt durchgeführt werden. Für das Praktikum wird kein Learning Agreement mit den Fachkoordinatoren benötigt. Die Bewerbung und Durchführung erfolgt über das International Students Office.

Um für sämtliche Ambitionen und Lebenslagen das Richtige zu finden, berät das International Office gerne!

In Zukunft laufen alle Bewerbungen direkt über das International Students Office. Informationen über die Bewerbung beim International Students Office finden Sie hier. Dort finden Sie auch die Bewerbungsfrist sowie eine Übersicht über die benötigten Unterlagen.

Sie können sich außerdem gleichzeitig für mehrere Partneruniversitäten bewerben, indem Sie im Motivationsschreiben Ihre Alternativwünsche angeben. Sie müssen entsprechend nur eine Bewerbung abgeben.


Nach erfolgreicher Bewerbung kommen noch folgende administrative Schritte auf Sie zu, die Sie bitte noch erledigen.

  1. Füllen Sie bitte die Annahmeerklärung aus und reichen Sie das unterschriebene Dokument beim International Students Office ein. Die Abgabefrist der Annahmeerklärung ist der 31. März. Zusätzlich zur Einreichung der Annahmeerklärung ist eine Registrierung im online Portal MoveOn des International Students Office notwendig.
  2. Anschließend erfolgt Ihre Nominierung bei der Partneruniversität durch das International Students Office oder Ihren Würzburger Fachkoordinator. Um diese abzuschließen ist meist eine zusätzliche Registrierung in einem Online-Portal der Partneruniversität ihrerseits sowie die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen notwendig. Da der Nominierungsprozess von Universität zu Universität variieren kann, informieren Sie sich bitte über den genauen Ablauf.
  3. Abschließend muss das Learning Agreement ausgefüllt und vom Fachkoordinator des Instituts sowie vom Koordinator oder International Students Office der Partneruniversität unterzeichnet werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das International Students Office oder den Fachkoordinator.

Die Anzahl der Erasmus+-Plätze ist individuell für jede Partnerschaft festgelegt und kann den Verträgen auf der Seite des International Student Office entnommen werden.

Unter dem Punkt "Mobility numbers per academic year" finden Sie die Information in der Spalte "Number of student mobility periods". Die Anzahl bezieht sich immer auf das gesamte Hochschuhljahr, d.h. Winter- und Sommersemester.

Bei Auslandspraktika kann manchmal eine Praktikumsvereinbarung verlangt werden, in einigen Ländern wie vor allem Frankreich, aber teilweise auch Spanien oder Belgien ist das sogar immer notwendig.
In den Vereinbarungen werden Fragen wie den Inhalt des Praktikums, die Dauer und die Arbeitszeit sowie versicherungstechnische Fragen geregelt. Weitere Bestandteile sind meist auch Geheimhaltungsklauseln und Vereinbarungen zum Umgang mit Geistigen Eigentum. Die Universität Würzburg darf solche Vereinbarungen nicht unterzeichnen, da Regelungen zur Geheimhaltung und dem Umgang mit Geistigen Eigentum nur zwischen Praktikumsstelle und Praktikant/-in zu regeln sind und die JMU sowohl in diesen als auch in den anderen Punkten der Vereinbarung keine Haftung für ihre Studierenden übernehmen kann.

Das International Office kann aber auf Anfrage eine Praktikumsvereinbarung ausstellen, die solche Regelungen nicht beinhaltet. Das Formular und weitere Informationen finden sich auf den Seiten des International Office.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Bewerbung und erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen wird durch die jeweilige Partneruniversität vorgegeben.

Sie finden Informationen über die Unterrichtssprache und das empfohlene Sprachniveau in den Erasmus+-Verträgen, hier.
Ob ein Nachweis über das empfohlene Sprachniveau für die Bewerbung notwendig ist, kann meist der Webseite der Partneruniversität oder dem Factsheet, das viele Partneruniversitäten online bereitstellen, entnommen werden.

 

Im Learning Agreement wird festgehalten welche Kurse Sie an der Partneruniversität besuchen möchten und als welche Kurse Sie diese nach erfolgreicher Teilnahme hier in Würzburg angerechnet bekommen. Sie haben somit die Garantie, dass die bestandenen Kurse anerkannt werden.

Falls notwendig, kann das Learning Agreement während Ihres Auslandaufenthalts noch angepasst werden.

Insgesamt müssen mindestens 20 ECTS an der Partner-Universität belegt werden. Davon müssen mindestens 10 ECTS aus dem Fachbereich, über den der Austausch stattfindet, stammen. Nach Abschluss des Erasmus-Semester müssen mindestens 10 ECTS bestanden sein, davon mindestens 1 ECTS aus dem Fachbereich, über den der Austausch stattfindet. 

Bei Fragen zu Veranstaltungen an der Partneruniversität kontaktieren Sie bitte den dortigen Fachkoordinator, der meist den Verträgen entnommen werden kann oder informieren Sie sich bei der zuständigen Person (siehe Liste Fördermöglichkeiten).

Bei Fragen zu äquivalenten Kursen am Institut kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachkoordinator. Dieser ist ebenfalls zuständig für die Unterzeichnung des Dokuments. Bitte senden Sie das zu unterzeichnende Learning Agreement vorab per E-Mail an den Fachkoordinator.
Nutzen Sie für das Learning Agreement am besten die hier bereitgestellte Vorlage.

Zur Anerkennung der Leistungen muss das Transcript of Records, welches vom Austauschpartner erstellt wird, beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Das Transcript of Record soll hierbei per E-Mail direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gesendet werden.

Unbenotete Module können auch für benotete Module verbucht werden. Üblicherweise wird aber über eine zusätzliche Leistungsbescheinigung und die modifizierte bayerische Formel versucht eine Note zu berechnen.

Ein detailliertes Vorgehen zur Anerkennung der im Learning Agreement vereinbarten Module ist hier zu finden:
https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32020000/Auslandsamt/Auslandsstudium/Allgemeine_Informationen/Anerkennung.pdf 

Die Umrechnung der Noten erfolgt dabei in der Regel nach dem Schema der RWTH.

Um den Prozess etwas zu vereinfachen, füllen Sie bitte das verlinkte Dokument aus (identisch zum Dokument im Abschnitt "Learning Agreement") und reichen es später ein. Als Modulkürzel sollen die entsprechenden aus dem Modulhandbuch bzw. Webseite genutzt werden: 
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/modulbeschreibungen-und-handbuecher/modulbeschreibungen/fakultaet-fuer-mathematik-und-informatik/informatik/

  • Kann ich die Masterarbeit auch während meines Erasmus-Aufenthalts schreiben?
    Eine Masterthesis kann auch im Ausland geschrieben werden, allerdings setzt dies eine Koordinierung mit den Erasmus-Verantwortlichen voraus. 
  • Darf man einen Nebenjob haben?
    Ja, das ist bei Erasmus+ möglich – solange man weiter studiert und die abgesprochenen Credits erbringt.
  • Ein Erasmus-Praktikum hat nichts mit einem Masterpraktikum gemein. Für ein Erasmus-Praktikum ist das IO zuständig.
  • Kann das Auslandssemester als Urlaubssemester gezählt werden?
    Ja, das ist möglich. Weitere Infos finden Sie hier unter Urlaubssemester.