Studienaufbau
Das Studium teilt sich in einen Pflichtbereich (125 ECTS), der alle mathematischen und informatischen Grundlagen vermittelt, sowie einen Wahlpflichtbereich (25 ECTS) und Schlüsselqualifikationen (20 ECTS) auf. Zusätzlich muss im Abschlussbereich (10 ECTS) noch eine Thesis verfasst werden. Im Wahlpflichtbereich kann aus verschiedensten Veranstaltungen der Informatik (15-25 ECTS) und diversen Anwendungsfächern (bis zu 10 ECTS) gewählt werden.
Bereich | ECTS | ||
---|---|---|---|
Pflichtbereich | 125 | ||
Informatik | 85 | ||
Theoretische Informatik | 10 | ||
Mathematik | 30 | ||
Wahlpflichtbereich | 25 | ||
Informatik | 15-25 | ||
Anwendungsfach | 0-10 | ||
Mathematik | 0-10 | ||
Physik | 0-10 | ||
Wirtschaftswissenschaften | 0-10 | ||
Linguistik | 0-10 | ||
Biologie | 0-10 | ||
Jura | 0-10 | ||
Geographie | 0-10 | ||
Medizin | 0-10 | ||
Schlüsselqualifikationen | 20 | ||
Fachspezifische Schlüsselqualifikationen | 15 | ||
Allgemeine Schlüsselqualifikationen | 5 | ||
Abschlussbereich | 10 | ||
gesamt | 180 |
Studien- & Prüfungsordnungen
Die Studienordnung setzt sich aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) und den fachspezifischen Bestimmungen (FSB) inklusive der Studienfachbeschreibung (SFB) zusammen.
- Fachspezifische Bestimmungen (FSB) (Amtliche Veröffentlichung vom 26.7.2018): In den Fachspezifischen Bestimmungen finden Sie detaillierte Regelungen zum Studiengang.
- Studienfachbeschreibung (SFB): Die Studienfachbeschreibung beinhaltet eine Auflistung aller Module mit der Angabe der jeweils zu erbringenden Leistungen und erzielten Punkte.
- Studienverlaufspläne (SVP): Im Studienverlaufsplan finden Sie eine beispielhafte Aufteilung der erforderlichen Veranstaltungen auf die Semester der Regelstudienzeit.
- Modulhandbuch: Das Modulhandbuch beschreibt die zum Studiengang gehörenden Module. Dabei werden unter anderem der Umfang der Module, die verantwortlichen Dozierenden, die zu erwerbenden Kompetenzen sowie Lehrinhalte gelistet.
- Seite der Zentralen Studienberatung zum Studiengang
- Überblicksseite des Prüfungsamtes zu Modulhandbüchern und Fachspezifischen Bestimmungen des Studienfachs.
- Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO 2015): In der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) finden Sie rechtlich bindende Informationen für alle Bachelor- und Master-Studiengänge der Universität Würzburg.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Auszug aus "§ 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen" der FSB Bachelor Informatik, ASPO 2015, Stand 26. Juli 2018.
(1) Im Studienfach Informatik wird eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) gemäß §13 ASPO in folgender Form durchgeführt: Der bzw. die Studierende hat zum Ende des ersten Fachsemesters entweder 15 ECTS-Punkte aus folgenden mit numerischen Noten bewerteten Modulen des Pflichtbereichs zu erreichen:
- Mathematik 1 für Studierende der Informatik (10-M-INF1)
- Algorithmen und Datenstrukturen (10-I-ADS)
- Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
- Informationsübertragung (10-I-RIÜ)
- Softwaretechnik (10-I-ST)
- Rechenanlagen (10-I-RAL)
- Theoretische Informatik (10-I-TIV)
oder 5 ECTS-Punkte aus diesen mit numerischen Noten bewerteten Modulen des Pflichtbereichs zu erreichen sowie das Modul Programmierpraktikum (10-I-PP) erfolgreich zu absolvieren und jeweils gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des zweiten Fachsemesters die Vorgabe erfüllt und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs Informatik (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) führt. Bezüglich Fristüberschreitungen gilt §13 Abs. 6 ASPO.
(2) Im Studienfach Informatik wird eine Kontrollprüfung gemäß §13 ASPO in folgender Form durchgeführt: Der bzw. die Studierende hat zum Ende des zweiten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den Modulen
- Mathematik 1 für Studierende der Informatik (10-M-INF1)
- Algorithmen und Datenstrukturen (10-I-ADS)
- Grundlagen der Programmierung (10-I-GdP)
- Softwaretechnik (10-I-ST)
- Rechenanlagen (10-I-RAL)
- Theoretische Informatik (10-I-TI)
- Informationsübertragung (10-I-RIÜ)
- Programmierpraktikum (10-I-PP)
zu erreichen und gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die Kontrollprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des dritten Fachsemesters 35 ECTS-Punkte aus den in Satz 2 genannten Modulen erreicht und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die Kontrollprüfung endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs Informatik (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) führt. Bezüglich Fristüberschreitungen findet §13 Abs. 6 ASPO entsprechende Anwendung.