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Institut für Informatik

Bewerbung und Zugang zum Studium

Der Studienbeginn ist im Winter- und Sommersemester möglich und ist zulassungsfrei. In einem Eignungsverfahren werden die fachlichen Zugangsvoraussetzungen geprüft. Das volle Eignungsverfahren und die Voraussetzungen werden in der FSB beschrieben. Weitere allgemeine Informationen zur Bewerbung bietet die Studierendenkanzlei.


Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 31.10. (ab 2025)
Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.3.

Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen, können diese bis zum 15.3. bzw. 15.9. nachgereicht werden.

Fragen zum Bewerbungsverfahren oder nachzureichende Dokumente bitte an master.informatik@uni-wuerzburg.de richten.


 

Zugangsvoraussetzungen

Die aktuelle Revision der FSB für den Informatik-Master spezifiziert die Zugangsvoraussetzungen folgendermaßen:

  1. Einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder einen gleichwertigen Abschluss. Für einen vorläufigen Zugang entfällt das Bachelorzeugnis. Für den vorläufigen Zugang müssen bereits mindestens 150 ECTS erbracht worden sein. Der Abschluss muss dann bis zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden.
  2. Den Nachweis von Kompetenzen im Umfang von insgesamt mindestens 100 ECTS- Punkten im Bereich der mathematischen und informatischen Grundlagen, darunter mindestens 25 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematik und theoretischen Informatik
  3. Eine Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit einem Thema aus der Informatik
  4. Deutsche oder Englische (Niveau B2) Sprachkenntnisse

 

Bewerbung

Bewerbende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über WueStudy.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Excel-Sheet (bei Kompatibilitätsproblemen alternative Version für Libreofficeverwenden)
  • Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht
  • Bachelor-Abschlusszeugnis (falls bereits vorhanden)
  • Kopie der Bachelor-Thesis (falls bereits vorhanden)

Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen (beispielsweise bei noch ausstehenden Prüfungsergebnissen), können diese jeweils bis zum 15.3. (bei Bewerbungen zum Sommersemester) bzw. 15.9. (bei Bewerbungen zum Wintersemester) nachgereicht werden. Dies gilt auch wenn zur Bewerbungsfrist die für den vorläufigen Zugang nötigen 150 ECTS noch nicht erreicht wurden. Der Nachweis darüber kann auch nachgereicht werden.

Internationale Bewerbende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über WueStudy.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Excel-Sheet (bei Kompatibilitätsproblemen alternative Version für Libreofficeverwenden)
  • Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht
  • Bachelor-Thesis (falls bereits vorhanden)
  • Bachelor-Abschlusszeugnis (falls bereits vorhanden)
  • Deutscher Sprachnachweis mit Niveau B2 oder englischer Sprachnachweis mit Niveau C1 (z.B. IELTS oder Nachweis dass der Bachelor vollständig in deutscher bzw. englischer Sprache unterrichtet wurde)
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • uni-Assist VPD (nur wenn der Bachelorabschluss nicht in Deutschland erworben wurde)
  • Für Studienbewerber aus China, Vietnam und Indien: Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)

Eignungsprüfung

Werden die Voraussetzungen mit einer Abschlussnote oder Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erfüllt so kann der Zugang direkt gewährt werden. Werden die Voraussetzungen mit einer schlechteren Note erfüllt dann erfolgt die Einladung zu einer Eignungsprüfung.

In dieser 30-minütigen mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen der Bewerber:in in folgenden Teilgebieten der Informatik überprüft:

  • Theoretische Informatik
  • Praktische Informatik (Algorithmen und Datenstrukturen, Programmierkenntnisse, Softwaretechnik)
  • Technische Informatik (Rechenanlagen und Informationsübertragung).

Sind in einer Bewerbungsrunde eine große Zahl von Eignungsprüfungen erfolderlich kann auch auf eine schriftliche Prüfung gewechselt werden. Dies wird natürlich vorher angekündigt.

Die für den Zugang zum Studium nötige Note in der mündlichen Prüfung ist abhängig von der Note des Erstabschlusses. Wurde der Erstabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erworben, oder die Regelstudienzeit um maximal einen Monat überschritten, wird ein Notenbonus von 0,5 gewährt.

Note Erstabschluss

Benötigte Mindestnote
in der Eignungsprüfung

Benötigte Mindestnote bei Erstabschluss
innerhalb der Regelstudienzeit
2,6 - 3,0 4,0 Keine Eignungsprüfung erforderlich
3,1 - 3,5 3,0 3,5
3,6 - 4,0 2,0 2,5

Kontakt

Bei fachspezifischen Unklarheiten bitte an die Fachstudienberatung Informatik wenden. Allgemeine Fragen zum Zugang zum Studium und zum allgemeinen Bewerbungsverfahren und zur Einschreibung können an die zentrale Studienberatung, die Studierendenkanzlei oder das International Office gestellt werden.