Bewerbung und Zugang zum Studium
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. In einem Eignungsverfahren werden die fachlichen Zugangsvoraussetzungen geprüft.
Bewerbungsfrist ist der 15.7. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigte Unterlagen unverschuldet noch nicht zur Verfügung stehen, können diese bis zum 15.9. nachgereicht werden.
Zugangsvoraussetzungen
Der Master-Studiengang Künstliche Intelligenz definiert folgende Zugangsanforderungen:
- Einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder einen gleichwertigen Abschluss. Für einen vorläufigen Zugang entfällt das Bachelorzeugnis. Für den vorläufigen Zugang müssen bereits mindestens 150 ECTS erbracht worden sein. Der Abschluss muss dann bis zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden.
- Den Nachweis von Kompetenzen im Umfang von insgesamt mindestens 100 ECTS- Punkten im Bereich der mathematischen und informatischen Grundlagen, darunter mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematik oder Künstlichen Intelligenz
- Eine Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit einem Thema aus der Informatik
- Englische (Niveau B2) oder deutsche (DSH2) Sprachkenntnisse
Bewerbung
Bewerbende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen müssen vollständig über WueStudy bis zum 15.7.204 eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Excel-Sheet (bei Kompatibilitätsproblemen alternative Version für Libreoffice verwenden)
- Bachelor-Abschlusszeugnis
- Falls keine Bachelorarbeit mit 10 ECTS aus dem Informatikbereich angefertigt wurde: Volltext der Bachelorarbeit oder einer äquivalenten Wissenschaftlichen Arbeit
- Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht des Bachelors
Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch benötigte Prüfungsergebnisse ausstehen um auf die benötigten 150 ECTS zu kommen, können diese bis zum 15.9. nachgereicht werden.
Internationale Bewerbende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungen müssen vollständig über WueStudy bis zum 15.7.204 eingereicht werden.
Hinweis: Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusätzlich als amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische beigelegt werden. Weitere Hinweise zu Übersetzungen und Beglaubigungen
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Excel-Sheet (bei Kompatibilitätsproblemen alternative Version für Libreoffice verwenden)
- Bachelor-Abschlusszeugnis
- Falls keine Bachelorarbeit mit 10 ECTS aus dem Informatikbereich angefertigt wurde: Volltext der Bachelorarbeit oder einer äquivalenten Wissenschaftlichen Arbeit
- Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht des Bachelors
- Deutscher oder englischer Sprachnachweis mit Niveau B2 (z.B. IELTS mit einem Ergebnis von 6,0 oder besser, oder ein Nachweis dass der Bachelor vollständig in deutscher bzw. englischer Sprache unterrichtet wurde)
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High-School-Abschlusszeugnis)
- uni-Assist VPD (nur wenn der Bachelorabschluss nicht in Europa erworben wurde)
- Studienbewerber aus China, Vietnam und Indien müssen vorab eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese als Original zusammen mit den Bewerbungsunterlagen vorlegen
Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch benötigte Prüfungsergebnisse ausstehen um auf die benötigten 150 ECTS zu kommen, können diese bis zum 15.9. nachgereicht werden.
Eignungsprüfung
Werden die Voraussetzungen mit einer Abschlussnote oder Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erfüllt so kann der Zugang direkt gewährt werden. Werden die Voraussetzungen mit einer schlechteren Note erfüllt dann erfolgt die Einladung zu einer Eignungsprüfung.
In dieser 30-minütigen mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen der Bewerber:in in folgenden Teilgebieten der Informatik überprüft:
- Theoretische Informatik
- Praktische Informatik (Algorithmen und Datenstrukturen, Programmierkenntnisse, Softwaretechnik)
- Technische Informatik (Rechenanlagen und Informationsübertragung).
Kontakt
Bei fachspezifischen Unklarheiten bitte an die Fachstudienberatung wenden. Allgemeine Fragen zum Zugang zum Studium und zum allgemeinen Bewerbungsverfahren und zur Einschreibung können an die zentrale Studienberatung, die Studierendenkanzlei oder das International Office gestellt werden.